CBAM-Info

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Ergänzende Informationen zum Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) / Update zu Preisanpassungen


Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

aufgrund der aktuellen gesetzlichen Vorgaben im Rahmen des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) sehen wir uns veranlasst, für bestimmte Warengruppen eine Preisanpassung vorzunehmen.

Standardartikel (Katalogprogramm)
In Anlehnung an unsere Kundeninformation vom Anfang März 2026 berechnen wir ab dem 01.04.2026 einen Zuschlag für CBAM-relevante Warengruppen. Uns ist es wichtig, die daraus entstehenden Mehrkosten für Sie transparent darzustellen. Daher wird der CBAM-Zuschlag in unseren Unterlagen separat ausgewiesen.

Die bestehende Preisliste behält weiterhin ihre Gültigkeit.

Aufträge mit Liefertermin bis zum 31.03.2026 können noch zu den bisher vereinbarten Konditionen ausgeführt werden, sofern der Wareneingang bei der Firma Kleinsorge spätestens am 31.12.2025 erfolgt ist.

Sonderartikel und Sonderbedarfe Bei Sonderartikeln sowie individuellen Bedarfen werden die anfallenden CBAM-Kosten projektspezifisch ermittelt und im jeweiligen Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung separat ausgewiesen.

Bestehende Aufträge Auch bestehende Aufträge, insbesondere Rahmenaufträge mit Wareneingang nach dem 01.01.2026, unterliegen der CBAM-Pflicht. Für diese Aufträge behalten wir uns eine entsprechende nachträgliche Preisanpassung vor.

Wir bitten um Ihr Verständnis für diese gesetzlich vorgeschriebene Regelung.

Seefrachten Darüber hinaus führen aktuell erhöhte Transport- und Logistikkosten im internationalen Seeverkehr zu zusätzlichen Belastungen in der Lieferkette. Geopolitische Spannungen, Umleitungen wichtiger Schifffahrtsrouten sowie steigende Versicherungs- und Energiekosten wirken sich derzeit unmittelbar auf die globalen Frachtraten aus und führen zu spürbaren Kostensteigerungen im Importverkehr. Daher behalten wir uns Preisanpassungen vor.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Kleinsorge-Team

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Ursprüngliche Kundeninformation / Former customer info:


Information zum Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM)


Die Europäische Union strebt an, bis 2050 klimaneutral zu sein. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde mit der Verordnung (EU) 2023/956 vom 10.05.2023 das CO2-Grenzausgleichssystem CBAM eingeführt.

Ausgewählte Waren aus Nicht-EU-Ländern werden seit dem 01.01.2026 schrittweise besteuert. Die anfallenden CBAM-bedingten Mehrkosten für betroffene Warenlieferungen im Jahr 2026, z.B. aus den Bereichen Stahl, Edelstahl oder Aluminium, ergeben sich abhängig von den CO2-Emissionen der jeweiligen Herstellungsverfahren.

Vor diesem Hintergrund wird auch Kleinsorge seine Verkaufspreise anpassen müssen. Diese Erhöhung ist leider eine notwendige Maßnahme, um die durch CBAM entstehenden Mehrkosten auszugleichen und weiterhin eine zuverlässige Qualität und Versorgungssicherheit gewährleisten zu können.

Sobald uns weitere konkrete Informationen vorliegen, werden wir Sie informieren.

Ihr Kleinsorge-Team

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