Hinweisgeberschutzgesetz
Hinweisgeberschutzgesetz – Melden von Verstößen
Gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz möchten wir sicherstellen, dass Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und externe Personen die Möglichkeit haben, Verstöße gegen rechtliche Vorschriften oder Missstände bei der Kleinsorge-Gruppe zu melden.
Wir sind bestrebt, eine transparente und vertrauensvolle Unternehmenskultur zu fördern und den Schutz von Hinweisgebern sicherzustellen.
Sie können Verstöße wie Korruption, Betrug, Umweltverschmutzung, Diskriminierung oder andere rechtliche Verletzungen melden. Wir nehmen Ihre Meldungen ernst und werden angemessene Maßnahmen ergreifen, um mögliche Verstöße zu untersuchen und entsprechende Schritte einzuleiten.
Für Meldung von Verstößen stehen Ihnen folgende Kanäle zur Verfügung:
- Internet: https://kleinsorge.hinweisgeberportal.de/
- Hotline: 0800-1234-205 (Mo – Fr, 8-18 Uhr)
- Mail: hinweisgeberportal@bundesanzeiger.de
- Post/Besuch: Hinweisgeberdienst c/o Bundesanzeiger Verlag GmbH,
Amsterdamer Straße 192, 50735 Köln - Besuch: Nur nach vorheriger Terminvereinbarung!
Wir sichern Ihnen Vertraulichkeit zu und werden Ihre Identität so weit wie möglich schützen. Wir verbieten ausdrücklich jegliche Form von Vergeltungsmaßnahmen gegen Hinweisgeber. Alle Meldungen werden vertraulich und diskret behandelt. Bei Fragen zum Hinweisgeberschutzgesetz oder zum Meldemechanismus stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir bitten Sie, mögliche Verstöße gegen unsere Unternehmensrichtlinien oder geltende Gesetze zu melden, um gemeinsam die Integrität und Compliance zu wahren.
Kleinsorge-Gruppe
26.10.2023